Reisebedingungen NHL-Leserreisen

Reisebedingungen NHL-Leserreisen der eishockey.com, Sports Media & Entertainment GmbH

1. Allgemeine Bedingungen

 Für die von der eishockey.com, Sports Media & Entertainment GmbH durchgeführten NHL-Leserreisen gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Geschäftsbedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Anmeldenden und der Eishockey.com GmbH. Für die Beförderungs- und Reiseverträge gelten die Tarif-, Beförderungs- und Teilnahmebedingungen der an der Reise beteiligten Leistungsträger (Fluggesellschaft, Hotel, insbesondere des Reisebüros Centralflug etc.).

2. Abschluss des Reisevertrages

1. Mit Anmeldung bietet der Kunde der Eishockey.com GmbH, nachfolgend wir genannt, den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.

2. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder über elektronische Medien (Internet, Email etc.) vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmeldenden auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmeldende wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.

3. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss werden wir bzw. der in der Ausschreibung genannte Reiseveranstalter dem Kunden die Reisebestätigung aushändigen.

3. Bezahlung / Lieferung

1. Mit Vertragsabschluss werden die Ticketpreise sowie eine Anzahlung von ca. 10% des Reisepreises gefordert.

2. Die Restzahlung hat spätestens zehn Wochen vor Reiseantritt zu erfolgen.

3. Bei verspätetem oder unvollständigem Zahlungseingang hat der Reisende keinen Anspruch auf Aushändigung der Reiseunterlagen und Erbringung der Reiseleistung von unserer Seite.

4. Reiseunterlagen werden grundsätzlich erst bei vollständiger Bezahlung ausgehändigt bzw. versandt.

5. Die Anzahlung dient der Absicherung evtl. Umbuchungs- und Rücktrittsgebühren der an der Reise beteiligten Leistungsträgern bei Reiserücktritt des Reisenden. Übersteigt die Anzahlung die Gebühren wird der Restbetrag an den Reisenden zurückgezahlt.

4. Leistungen / Leistungs- und Preisänderungen

1. Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus der Reisebeschreibung und der Reisebestätigung.

2. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

3. Wir sind verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

4. Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung der Beförderungskosten oder die Abgaben für bestimmte Leistungen pro Person auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 2 Monate liegen.

5. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung haben wir dem Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 4 Wochen vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten. Vom Reisenden bereits geleistete Zahlungen werden zurückerstattet.

6. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich schriftlich nach der Erklärung über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung uns gegenüber geltend zu machen.

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen

1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei uns. Der Rücktritt ist wirksam mit dem Tage des Eingangs bei uns.

2. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so können wir Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes legen wir die evtl. Umbuchungs- und Rücktrittsgebühren der an der Reise beteiligten Leistungsträger zu Grunde. Es sind von uns gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu Gunsten des Kunden zu berücksichtigen.

3. Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Leistungsträger können dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem Leistungsträger als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

6. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

1. Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Leistungsträger als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt so kann der Leistungsträger für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist der Leistungsträger verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere da der Vertrag die Rückbeförderung umfaßt, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

2. Findet die Reise wegen der nicht erreichten Mindestteilnehmerzahl nicht statt, erhält der Reisende bereits geleistete Zahlungen vollständig von uns zurück. Weitere Schadensersatzforderungen von Seiten des Kunden sind ausgeschlossen.

7. Haftung

Wir haften dem Anmeldenden gegenüber für eine ordnungsgemäße Vermittlung im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns, jedoch nicht für die Erbringung der Leistungen, die anderen Leistungsträgern obliegen.

8. Gewährleistung

1. Abhilfe: Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Die Abhilfe kann von uns verweigert werden, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Abhilfe kann auch geschafft werden, indem wir eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen.

2. Minderung: Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterläßt, den Mangel anzuzeigen.

3. Kündigung: Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Leistungsträger innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, uns erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Er schuldet dem Leistungsträger den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.

4. Schadenersatz: Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu vertreten haben.

9. Beschränkung der Haftung

1. Die vertragliche Haftung unsererseits für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines weiteren Leistungsträgers verantwortlich sind.

2. Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.) und die als Fremdleistung erkennbar sind

10. Mitwirkungspflicht

1. Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

2. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterläßt der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt kein Anspruch auf Minderung ein.

11. Ausschluß von Ansprüchen und Verjährung

1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber den Leistungsträgern geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

2. Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

12. Paß-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

1. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbstverantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten.

13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

14. Gerichtsstand

1. Der Reisende kann den Leistungsträger nur an dessen Sitz verklagen.

2. Für Klagen des Leistungsträgers gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluß des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Leistungsträgers maßgebend.